Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB)
Die Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) des BiGS bildet Fach-Sozialbetreuer*innen und Diplom-Sozialbetreuer*innen in den Richtungen Altenarbeit und Behindertenarbeit aus. Sozialbetreuer*innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind.
Die Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) bietet jungen Menschen (ab 17 Jahren) genauso wie beruflichen Quereinsteiger*innen eine qualifizierte, praxisnahe Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich. Eine Ausbildung mit Caritas-Jobgarantie!
Komm vorbei und erfahre alles über das Ausbildungsangebot,
die vielfältigen Berufsmöglichkeiten und die attraktiven Förderungen.
Wir geben dir Einblick in den Schulalltag und klären all deine Fragen.
Wir freuen uns auf dich!
Ausbildung zur/m Fach-Sozialbetreuer*in
für Altenarbeit oder Behindertenarbeit
Aufnahmevoraussetzungen:
-
Vollendung des 17. Lebensjahres im Kalenderjahr bei Ausbildungsbeginn
-
Erfolgreicher Abschluss einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung nach Abschluss der 9. Schulstufe (Ausnahmen möglich)
-
positives Aufnahmeverfahren*
Ausbildungsdauer: 4 Semester (81 Semester-WoStd. Unterricht + 1.200 Std. Pflichtpraktika) >> Pflegeassistenzausbildung integriert!
Pflichtpraktika in stationärer, teilstationärer und mobiler Form in Einrichtungen der Alten- bzw. Behindertenarbeit, Krankenanstalten und Rehabilitationseinrichtungen
>> Anrechnung von entsprechender Berufstätigkeit limitiert möglich
Beginn: September
!! Neu ab Herbst 2024 !!
In einem Jahr zum 2. Ausbildungsschwerpunkt.
Du bist Fach-Sozialbetreuer*in in Altenarbeit oder Behindertenarbeit? Dann kannst du ab September 2024 bei uns in nur einem Jahr die Ausbildung im 2. Ausbildungsschwerpunkt erlangen. Der Unterricht findet an 2 Schultagen/Woche statt. Somit kann die Ausbildung auch berufsbegleitend erfolgen.
Ausbildung zur/m Diplom-Sozialbetreuer*in
für Altenarbeit
Im Anschluss an das Fachniveau kann im bereits absolvierten Ausbildungs-
schwerpunkt mit der Diplomausbildung fortgesetzt werden. Die Absolvierung eines weiteren Ausbildungsschwerpunktes auf Fachniveau ist parallel dazu möglich.
Aufnahmevoraussetzungen: Absolvierte Ausbildung zum Fach-Sozialbetreuer*in im jeweiligen Schwerpunkt
Ausbildungsdauer: 2 Semester (41 Semester-WoStd. Unterricht + 600 Std. Pflichtpraktikum)
Pflichtpraktika in Einrichtungen der Altenarbeit (Pflege- und Betreuungszentren und Tagesbetreuungszentren)
>> Anrechnung von entsprechender Berufstätigkeit limitiert möglich
Beginn: September
Mögliche Zusatzqualifikationen
- LimA (Lebensqualität im Alter)
- Kinaesthetics
- Basale Stimulation
Berufsbilder & Arbeitsfelder in der Caritas
Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit betreuen ältere Menschen und unterstützen sie bei der Lebensgestaltung und Alltagsbewältigung. Fach-Sozialbetreuer*innen nehmen neben der Sozialbetreuung auch pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegeassistent*innen gemäß Gesundheit- und Krankenpflegegesetz GuKG wahr. Diplom-Sozialbetreuer*innen können zusätzlich auch Tätigkeiten ausüben, die ein höheres Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit erfordern. Ihnen obliegen beispielsweise konzeptive und planerische Aufgaben in Bezug auf die Gestaltung der Betreuungsarbeit. Nähre Infos zum Berufsbild und das Portrait der Diplom-Sozialbetreuerin Stephanie Wögerbauer findest du hier.
Innerhalb der Caritas St. Pölten bieten sich mit der Ausbildung zur/m Fach- oder Diplom-Sozialbetreuer*in die mobile Pflege (Betreuen und Pflegen zu Hause) und das Pflegeheim Haus St. Elisabeth als künftige Arbeitsfelder oder als möglicher Praktikumsplatz an.
Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) sind Spezialist*innen für die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Ihr Arbeitsspektrum reicht von der Unterstützung bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens bis hin zu komplexen therapeutischen Maßnahmen und Trainings. Fach-Sozialbetreuer*innen nehmen neben der Sozialbetreuung auch pflegerische Aufgaben entsprechend ihrer Qualifikation als Pflegeassistent*innen gemäß Gesundheit- und Krankenpflegegesetz GuKG wahr. Diplom-Sozialbetreuer*innen übernehmen Tätigkeiten, die ein höheres Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit erfordern. Ihnen obliegen beispielsweise konzeptive und planerische Aufgaben in Bezug auf die Gestaltung der Betreuungsarbeit. Nähre Infos zum Berufsbild und das Portrait des Diplom-Sozialbetreuers Marcus Humer findest du hier.
Innerhalb der Caritas St. Pölten bieten sich im Bereich Caritas für Menschen mit Behinderung (CMB) vielfältige Jobmöglichkeiten für Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen mit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit.
Kosten, Ausbildungsprämie & Fachkräftestipendium
- Schulgeld: monatlich EUR 150.- (10x jährlich)
- pauschale Einschreibgebühr: einmalig EUR 100.-
(zur Abdeckung von Administrationsaufwand, Lehrmittelbeiträge, etc) - Prüfungsgebühren
- für Pflegeassistenz-Prüfung: EUR 50.-
- Fachprüfung: EUR 50.-
- Diplomprüfung EUR 200.-
- Heimhilfe: EUR 50.-
Ein Großteil des Schulgeldes (max. EUR 130.- pro Monat) wird durch das Land NÖ gemäß den Richtlinien des NÖ Bildungsschecks übernommen! (nähere Infos hier)
Das Land NÖ gewährt Schüler*innen der Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) für die Ausbildung zur/m Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuer*in ab 1.1.2023 eine Ausbildungsprämie in der Höhe von monatlich 600 Euro (12x pro Jahr die Dauer der Mindestausbildungsdauer), sofern nicht gleichzeitig das Pflegestipendium in Anspruch genommen wird.
Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 420 Euro pro Monat, wobei eine erstmalige Antragstellung nur noch bis 31.08.2023 möglich ist.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der GFF:
https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/service/#faq
Arbeitslose und für die Dauer der Ausbildung karenzierte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen das AMS Pflegestipendium in Anspruch nehmen. Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts ist mindestens so hoch wie das individuelle Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe, beträgt mindestens jedoch 1.400 Euro pro Monat. Nähere Infos und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie hier.