Informationsblatt für Erziehungsberechtigte für das Aufnahmeverfahren in die 9. Schulstufe für das Schuljahr 2025/2026
Aufnahme in mittlere u. höhere Schulen gem. §3SchUG und Aufnahmsverfahrensverordnung
- in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule
(Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“)
- in die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
(Fachschule für Sozialberufe)
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!
Der Anmeldezeitraum für eine der oben genannten Schularten beginnt am 31. Jänner 2025.
Bitte beachten Sie dazu auch die Information auf der Website der jeweiligen Wunschschule.
Wir ersuchen Sie höflich, den unten beschriebenen Ablauf (Unterlagen, Fristen) genau einzuhalten.
Es ist wichtig, Ihr Kind an jener Schule anzumelden, die den Erstwunsch darstellt. An weiteren Schulen wird die Anmeldung zwar registriert, es erfolgt aber keine vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes. Die Aufnahme erfolgt nach Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen (Noten im Jahres- und Abschlusszeugnis der Mittelschule oder der Polytechnischen Schule bzw. im Jahreszeugnis der 4. Klasse AHS und allenfalls nach dem Ergebnis der Aufnahme- bzw. Eignungsprüfung). Bitte beachten Sie, dass jede Schule autonome Reihungskriterien festlegen kann. Reihungskriterien sind beispielsweise Eignung (Noten in der Schulnachricht), Wohnortnähe und Schulbesuch durch mindestens eine Schwester oder einen Bruder.
Auf der Webseite www.bildung-noe.gv.at finden Sie unter dem Link „https://schulfuehrer.noeschule.at/“ ein Verzeichnis all jener Schulen, die im Aufsichtsbereich der Bildungsdirektion für NÖ liegen.
Die folgenden Vorgaben gelten ausschließlich für die Anmeldung für die 9. Schulstufe Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Sekretariate an den Schulen!
Fristen | Vorgang |
31.01. bis 21.02.2025 |
Anmeldung: Zur Anmeldung sind die Original-Schulnachricht sowie eine Kopie derselben mitzubringen. Erstere wird von der Schule als Bestätigung der Der schulinterne Anmeldebogen ist auszufüllen und die notwendigen persönlichen Dokumente sind vorzulegen.
Anmeldungen an unserem Bildungszentrum sind möglich:
Die Anmeldung an weiteren Schulen ist in diesem Zeitraum zwar möglich, hat aber keine Auswirkung auf eine vorläufige Schulplatzzuweisung dort. Es müssen aber unbedingt Originalschulnachricht & Kopie mitgebracht werden.
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bis 24.03.2025 |
Benachrichtigung: In diesem Zeitraum wird von jeder Schule, an der Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn angemeldet haben, eine Benachrichtigung an Sie versandt. Möglichkeit 1 – vorläufige Schulplatzzusage: Ihrem Kind wird ein vorläufiger Schulplatz für das Schuljahr 2025/26 zugewiesen. Der vorläufig zugewiesene Schulplatz ist verbindlich, wenn die gesetzlichen Aufnahmsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme erfüllt werden (einschließlich des Ergebnisses von Eignungsprüfungen an Bildungsanstalten bzw. Sonderformen der AHS).
Möglichkeit 2 – Absage: Ihrem Kind kann kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden, wenn
Platzkapazität dies nicht möglich ist
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ab 25.03.2025 bzw. ab Erhalt des Absage- schreibens |
Für den Fall einer Absage: Sie können sich bei der Bildungsdirektion für NÖ bzw. an weiteren Schulen, die Sie für Ihr Kind ins Auge gefasst haben, über freie Plätze erkundigen.
Hotline bei der Bildungsdirektion (25.3. bis 30.04.2025) unter:
Mo bis Fr 8-12 und 13-15 Uhr, Dienstag bis 16 Uhr | ||||||||
25.03. bis 30.04.2025 |
Anmeldedurchgang II: Bitte um Terminvereinbarung mit der Schule. Entgegennahme von Anträgen der Aufnahmewerber, die noch keine vorläufige Schulplatzzusage erhalten haben (mit Original Schulnachricht & Kopie & Absageschreiben)
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ab 05.05.2025
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Verständigung über vorläufige Schulplatzzusagen/-absagen, ggfs. weitere Anmeldemöglichkeit nach Maßgabe freier Schulplätze.
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nach der Schluss- konferenz |
Für Schüler*innen einer Mittelschule oder Polytechnischen Schule: Vorlage der Schulerfolgsbestätigung der 8. bzw. 9. Schulstufe (von der abgebenden Schule) zur Feststellung der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmebedingungen. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit einer Aufnahmsprüfung in der letzten Schulwoche am Dienstag, 24.6.2025 und Mittwoch, 25.6.2025.
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ab 27.06.2025 |
Aufnahme in die 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule bzw. in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule nach Vorlage des Jahres- und Abschlusszeugnisses der Neuen Mittelschule, der Hauptschule oder Polytechnischen Schule bzw. des Jahreszeugnisses der 4. Klasse AHS. BITTE bis Freitag in der ersten Ferienwoche vorzulegen: Kopie; bei Verhinderung bitte um telefonische Kontaktaufnahme oder e-mail Nachricht samt scan des Zeugnisses! Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Schulen in diesem Zeitraum. |